Allgemeine Geschäftsbedingungen
Best-trainings für Unternehmen und Institutionen
- Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte zwischen Kunden und Best-trainings OG – Siegrid Rath – gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von Best-trainings anerkannt werden. - Angebot und Vereinbarung
Unsere Angebote haben grundsätzlich – sofern nicht anders vereinbart – die Gültigkeit von 8 Wochen. Vom vereinbarten Vertrag können im Nachhinein keine einzelnen Bereiche herausgestrichen oder abgelehnt werden. Entscheidende Abänderungen des Trainingsablaufs müssen gesondert vereinbart werden. - Preise
Wir übernehmen die Gewähr für die Richtigkeit ausschließlich für schriftlich übermittelte Preise. Leistungen bzw. Nebenleistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten werden, werden gesondert entlohnt. - Stornierung oder Verschiebung von gebuchten Trainings
Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor dem Trainingsbeginn bzw. Prozessbeginn verrechnen wir (wenn nicht im Angebot anders bezeichnet) 30% der Summe des Angebots. Bei einer Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor dem Trainingsbeginn verrechnen wir eine Stornogebühr in der Höhe von 60% der Angebotssumme. An das Angebot binden wir uns dann nicht länger. - Zahlung, Kondition und Faktura
Die Rechnungsbeträge sind abzugsfrei 14 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei verspäteten Zahlungen gelten Verzugszinsen in der Höhe von mind. 12% p.a. als vereinbart. Rechnungsbeträge für Leistungen werden zuzüglich Reisekosten und Unterkunft der Trainer am Seminarort fakturiert. Wenn nicht anders vereinbart, verrechnen wir für Strecken außerhalb von Graz und Umgebung, die zur Erfüllung des Auftrags dienen, das amtliche Kilometergeld von € 0,38/km. - Geheimhaltung und Treue
Der Auftraggeber und Best-trainings verpflichten sich, über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten des anderen, natürlich auch über das Ende des Auftragsverhältnisses hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Skripten, Flip Chart-Protokolle und andere Informationen dürfen nicht kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. Weiters verpflichten sich beide Seiten zur gegenseitigen Loyalität. Vor Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung einer Zusammenarbeit dürfen insbesondere Mitarbeiter, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig geworden sind, weder beschäftigt oder sonst wie beschäftigt werden. Letztlich willigt der Auftraggeber bis auf Widerruf darin ein, als Referenz von Best-trainings namentlich erwähnt zu werden. - Lernziel-Verantwortung
Best-trainings orientiert sich in Trainings und Seminaren an den vereinbarten Lernzielen. Eine spontane Abänderung des Seminarablaufs obliegt der Entscheidung des Trainers, wenn eine Änderung im Sinne der Lernzielerreichung sinnvoll ist. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder sonst wie unvorhergesehener Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Genauso wenig ist daraus ein Anspruch auf entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Best-trainings abzuleiten. Um die Ereichung der Lernziele sicherzustellen, kann Best-trainings Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen. - Versicherung
Die Teilnehmer entscheiden sich für das Mitmachen an einzelnen Aufgaben nach freiem Willen, ohne Sozialdruck und unter genauer Kenntnis des Verletzungsrisikos. - Gerichtsstand
Wenn nicht anders vereinbart, gilt als Gerichtsstand der jeweilige Sitz in Graz. Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und Best-trainings ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. - Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel häufig nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes meinen wir bei allen Formulierungen immer Damen UND Herren. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen beiden Geschlechtern gleichermaßen offen.
Besonderheiten für Einzelpersonen bei offenen Seminaren:
Da das Zustandekommen von offenen Seminaren von einer Mindestteilnehmeranzahl abhängt, bitten wir, die Zahlung – Sie erhalten nach der Anmeldung eine Bestätigung mit Zahlschein zugeschickt – bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn zu tätigen. Wenn Sie sich zu einem Seminar anmelden und in der Folge nicht daran teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, sich wieder schriftlich abzumelden oder eine Ersatzperson zu schicken. Bei einer Abmeldung bis 7 Werktage vor Seminarbeginn erhalten Sie den eingezahlten Betrag zurück. Bei einer Abmeldung bis 2 Tage vor Seminarbeginn verrechnen wir eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des Seminarbetrags. Danach oder bei Nichtabmeldung müssen wir den gesamten Betrag in Rechnung stellen. Zertifikate werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn Sie mind. 80% der Veranstaltungsdauer anwesend waren. Bei Zertifikats- oder Diplomkursen sind zusätzlich Zertifikatsbedingungen angegeben, die für das Erlangen des Zertifikats/Diplom ohne Ausnahme erfüllt werden müssen.